Februar 2026
Vergünstigter Immobilienverkauf an Sohn kostet Firma Steuern
Eine Firma verkaufte eine Immobilie rund 30 % unter dem Marktwert an den Sohn der Geschäftsführerin.
Die Steuerbehörden qualifizierten den Preisnachlass als verdeckte
Gewinnausschüttung von CHF 300'000 und rechneten diesen Betrag dem steuerbaren
Gewinn hinzu. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid und wies die
Beschwerde ab.
(Quelle: BGE 9C_519/2024 vom 7.1.2025)